1. Newsletter des Bildungszentrums WWF zu Hochschulreformen (30-06-2009)
Bei den bevorstehenden Hochschulreformen empfiehlt das Bildungszentrum WWF eine Ausrichtung der Hochschulen auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, gestützt auf international und wissenschaftlich verankerte Erkenntnisse, namentlich im Klimaschutz sowie in der Ressourcen- und Ernährungssicherheit.
Das Bildungszentrum gibt Empfehlungen ab zu folgenden Revisionen:
- Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen (HFKG)
- Teilrevision des Gesetzes über die Universität Bern (UniG)
1. Ökologie und Ethik für das Gesetz zur Hochschulförderung
Das WWF Bildungszentrum empfiehlt, die Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen (HFKG) wie folgt aufzuwerten:
1) Wie bereits im Fachhochschulgesetz soll auch im HFKG die nachhaltige Entwicklung explizit verankert werden. Das Bildungszentrum WWF schlägt deshalb vor, die Ziele in Art. 3 mit wie folgt zu ergänzen: Aufgabe der Hochschulen ist es unter anderem, «einen Beitrag an eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung zu leisten».
2) Zudem ist das Bildungszentrum WWF überzeugt, dass die Hochschulen zur wissenschaftlichen Ethik im Ausgleich zur wissenschaftlichen Autonomie verpflichtet werden müssen (Art. 5). Denn zu den Grundsätzen der Aufgabenerfüllung gehört nicht nur die Autonomie der Hochschulen, ihre wissenschaftliche Freiheit und die Einheit von Forschung und Lehre, sondern auch die Verpflichtung zur Ethik, insbesondere auch jene zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsethik. Je mehr Hochschulen durch Drittmittel der Wirtschaft finanziert werden, umso bedeutender werden ethische Fragestellungen für Forschung und Lehre.
Folgende Reformvorschläge werden vom Bildungszentrum WWF begrüsst:
• Hochschulen werden im Rahmen der Akkreditierung nachweisen müssen, welchen Beitrag sie an eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung leisten (Art. 30 Abs. 1)
• Bauinvestitionsbeiträge werden gewährt, wenn hohe ökologische und energetische Standards erfüllt sind (Art. 55)
• Der Bund zahlt für nachhaltige Projekte gebundene Beiträge (Art. 59).
2. Nachhaltigkeitsrat im UNIG Bern
m Kanton Bern wird das Universitätsgesetz ebenfalls revidiert. Das Bildungszentrum WWF empfiehlt dem Kanton Bern, den Beitrag an eine nachhaltige Entwicklung als Kernaufgabe der Universität Bern gesetzlich zu verankern (Art. 2). In Art. 10 soll nicht nur die Wissenschaftsfreiheit, sondern auch die Wissenschaftsethik als Grundlage von Lehre und Forschung gelten.
Des weiteren schlägt der WWF einen Wissenschafts- und Nachhaltigkeitsrat vor (Art. 73), die Einführung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement als Teil der Hochschulführung (Art. 60) sowie das Festlegen von betrieblichen Umweltzielen wie Energieeffizienz und Förderung erneuerbaren Energien des Hochschulbetriebs (Art. 59).
Weitere Informationen zu den Hochschulreformen erteilt Ihnen Ueli Bernhard, Leiter des Bildungszentrums WWF, Tel. 031 312 12 62 oder E-Mail
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Danke für ihr Interesse!
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